Sachverständigenbüro Markus Sodenkamp

Rechtssicherheit in der Entsorgung schaffen

Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz

Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz ist Ihr Ansprechpartner für den Schutz von Gewässern und Umwelt. Ich berate Sie bei Fragen zur Abwasserbehandlung, der Einleitung und der Abwasserabgaben. 

Mein Leistungskatalog im Überblick:

  • Überwachung und Kontrolle von Abwasseranlagen hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit, dem ordnungsgemäßen Betrieb und der Wartung
  • Ermittlung und Mitteilung von Mängeln, sowie Vorschläge zur Beseitigung
  • Messung und Bestimmung von Durchflussmengen und Inhaltsparametern
  • Überprüfung der Wasserkreisläufe auf Möglichkeiten zur Verbrauchsreduzierung
  • Vorschläge von Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung
  • Vorschläge von Maßnahmen gegen Schadstoffverlagerung
  • Schulung und Information von Mitarbeitern bzgl. der Möglichkeit von Wassereinsparungen und der Reduzierung der Belastung, sowie der Bedeutung für Mensch und Umwelt
  • Jährliche Berichterstattung an die Geschäftsführung bzgl. der Entwicklung und Anwendung
  •  von Maßnahmen zum Gewässerschutz
  • Prüfung und Berechnung von Abwasserabgaben
  • Wenn gewünscht Kommunikation mit Behörden

Verpflichtet gem.  § 64 WHG zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten sind:

  • Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben unverzüglich einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen
  • Gewässerbenutzer, die auf Anordnung der zuständigen Behörde einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben